Ausbildungsförderung beantragen
Die Ausbildungsförderung ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren.
Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt. Das Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Sie bereits eine Ausbildung absolviert haben und mit den Zeiten der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit einen Zeitraum von 6 Jahren abdecken. Bei Selbständigkeit gilt ein Zeitraum von 5 Jahren. Sie erhalten nie mehr als die gesetzlich festgelegten Pauschalen.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bei einer schulischen Ausbildung an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Wenn Sie studieren werden, dann wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung in den Studentenwerken Ihrer Hochschule oder in seltenen Fällen an die Hochschule selbst.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländische Staatsbürgerschaft je nach Aufenthaltsstatus
- noch nicht das 30. Lebensjahr bei einem Bachelorstudium und noch nicht das 35. Lebensjahr bei einem Masterstudium beendet
- Sie haben nicht genügend Einkommen oder Vermögen um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu bestreiten
- es ist Ihre 1. Förderfähige Ausbildung oder eine 2. Förderfähige Ausbildung die auf der ersten Berufsausbildung aufbaut und zu einer höheren beruflichen Qualifikation führt. Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weitere Voraussetzungen vorhanden sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Formblatt 1)
- Lebenslauf (Anlage 1 zu Formblatt 1)
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin und Formblatt 3 (bei elternabhängiger Förderung)
- ggf. Nachweis zu Ihrem Mietverhältnis
- ggf. Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung.