Besuch der Webseite
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
IP-Adresse des anfordernden Rechners
Datum und Uhrzeit der Anfrage
Zeitzonendifferenz zur Greenwich-Mean-Time (GMT)
Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
Zugriffsstatus / HTTP-Statuscode
jeweils übertragene Datenmenge
Website, von der die Anforderung kommt
Browser
Betriebssystem und dessen Oberfläche
Sprache und Version der Browsersoftware
Zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des Auftragsdatenverarbeiters ist eine Speicherung dieser Daten über den Zeitpunkt des Besuches hinaus verpflichtend. Dies erfolgt über sogenannte Log-Dateien.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 4 S. 1 Nr. 2 1. HS DSAG-LSA. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden maximal für sieben Tage auf dem Server der Dataport gespeichert oder dann gelöscht, sobald sie nicht mehr zur o. g. Aufgabenerfüllung benötigt werden.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des Auftragsdatenverarbeiters protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit die Behörde rechtlich dazu verpflichtet ist oder zum Zwecke der Verfolgung einer Straftat. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch den Auftragsdatenverarbeiter nicht.
Webstatistik Matomo zur Webanalyse
Wir nutzen auf unserer Webseite das Open-Source-Software-Tool Matomo zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer und der statistischen Auswertung ein. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle von BAföG Digital liegen. Matomo wird lokal auf den Servern unseres technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsdatenverarbeiter). Ohne Ihre Zustimmung wird Matomo keine Sitzungsdaten (vgl. §25 Abs.1 TTDSG) bei Ihnen erheben. Matomo verwendet auf BAföG Digital keine Cookies und arbeitet nur mit vollständig anonymisierten Daten. Wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer oder Nutzerin zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
BAföG Digital nutzt diese Analyse nicht als Bestandteil seines Internet-Services, sondern möchte mittels Matomo Erkenntnisse zum Nutzendenverhalten gewinnen und dadurch Verbesserungen an seinem Angebot zu erzielen. Die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sollen damit ausgewertet werden können, hinsichtlich der Benutzerführung und Ausgestaltung des Angebotes.
Stimmen Sie der Web-Analyse mittels Matomo zu, werden folgende Daten beim Aufrufen von Einzelseiten unserer Webseite erhoben:
die pseudonymisierte IP-Adresse,
Informationen zum verwendeten Gerätetyp, der Gerätemarke, dem Gerätemodell,
Informationen zum verwendeten Betriebssystem und Browser,
Geo-Informationen,
die aufgerufene URL,
die Website, von der auf die aufgerufene Einzelseite gelangt wurde (Referrer-Site),
die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen wurden,
die Verweildauer auf der Webseite
Zusätzlich bei Nutzung unserer Antragsformulare:
die Art der Ausbildung (nur beim BAföG-Antrag),
die Art der Formulare,
das zuständiges Bundesland,
das Anfangen, Fortschreiten, Beenden oder Löschen des Antrages,
das Löschen des Accounts.
Zusätzlich bei der Einreichung der Antragsformulare:
das anonymisierte Geburtsjahr und das Geschlecht (nicht bei der Einkommenserklärung),
der anonymisierte Familienstatus und Staatsangehörigkeit (nur beim BAföG-Antrag),
die Art der Anmeldemethode
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG (kontinuierliche Optimierung des Webangebots).
Speicherung von Daten und Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Speicherung personenbezogener Daten nimmt Matomo nicht vor. Matomo ist so konfiguriert das lediglich räumliche Daten (z.B. das Bundesland) und danach Ihre Nutzungsdaten erhoben werden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) geplant, erfolgt aber aktuell nicht da es bezüglich der Datenarten und des -umfanges keine Vorgaben gibt.
Die Rohdaten bleiben für die Dauer von 90 Tagen gespeichert.
Ihre Einwilligung oder Ablehnung zur Nutzung von Matomo
Sie können sich hier an dieser Stelle entscheiden, ob Sie der Verwendung von Matomo zustimmen oder diese gegebene Zustimmung ggf. widerrufen. Dazu können Sie die hier getroffene Auswahl durch Setzen oder Abwählen des Häkchens verändern.
Die Einwilligung oder Ablehnung für die Datenerfassung wird als Cookie nur im aktuellen Browser auf dem Endgerät gespeichert.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Akzeptieren
Ablehnen
Eingewilligt zur statistischen Erfassung von Nutzungsinformationen mit Matomo.
Nutzendenstatistik im Rahmen der Vorgaben der Europäischen Union (EU) mittels Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO)
Das Bundesportal BAföG Digital ist Teil des Angebotes des einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway (SDG)) der Europäischen Union (EU) für den grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.
Zur Verbesserung der Funktionsweise und Ihrer Zufriedenheit mit den im Rahmen des einheitlichen digitalen Zugangstors dargebotenen Informationen und Diensten, erfassen wir Nutzerstatistiken und stellen Ihnen ein Instrument für Ihre Rückmeldungen bereit.
Die folgenden Informationen fassen wir zu einer Statistik zusammen:
die URL der von Ihnen besuchten SDG-relevanten Seite,
den Zeitraum des Aufrufs der Seite,
das Land aus dem der Aufruf erfolgte,
die Art des von Ihnen verwandten Gerätes (PC, Mobiltelefon, Tablet).
Um diese statistische Erhebung durchzuführen, erfassen wir die nachfolgenden Daten:
das Betriebssystem Ihres Gerätes und den von Ihnen verwendete Browser.
Nutzerrückmeldung (soweit Sie diese angeben):
Fragen im Zusammenhang mit dem Online-Dienst "Informationen über angebotene Dienste" (diese finden Sie nach Absenden Ihres Antrages bzw. befinden sich am Ende einer Leistungsbeschreibung im Abschnitt „SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!“):
Haben Sie gefunden, was Sie gesucht haben (Ja/Nein/Teilweise)?
Wie bewerten Sie diese Information (Bewertungsskala von 1 bis 5)?
Wie einfach war es für Sie, dieses Verfahren anzuwenden (Bewertungsskala von 1 bis 5)?
Im Rahmen der Nutzerrückmeldungen werden Ihre Angaben nicht mit Ihrer IP-Adresse verknüpft. Die Statistiken werden monatsweise gesammelt und an die EU übertragen. Ihre Rückmeldungen werden über die nationale Feedbackkomponente (NKF) ebenfalls monatlich an die EU übermittelt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Fall der Erstellung der Nutzerstatistik bildet Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Artikel 24 SDG-Verordnung ((EU) Nr. 1024/2012) in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 SDG-DVO ((EU) Nr. 2020/1121). Für die Verarbeitung Ihrer Rückmeldungen bildet Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Artikel 25 SDG-Verordnung ((EU) Nr. 1024/2012) in Verbindung mit Artikel 8 und Artikel 10 Absatz 2 SDG-DVO ((EU) Nr. 2020/1121) die Grundlage.
Unterstützung bei der Antragstellung von Ausbildungsförderung
Sofern der Nutzer mit Unterstützung des Antragsassistenten BAföG Digital einen Antrag stellt, werden zusätzlich folgende Daten verarbeitet:
Link zur Übersicht der verarbeiteten Datengruppen
Der vom MW Sachsen-Anhalt bereitgestellte Antragsassistent „BAföG Digital“ verarbeitet auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO personenbezogene Daten zum Zwecke der Unterstützung einer Antragstellung für den Bezug von Ausbildungsförderung.
Speicherdauer und Löschfristen
Die im Rahmen der Antragstellung getätigten Angaben zu personenbezogenen Daten sowie entsprechend hochgeladene Nachweise werden zwölf Wochen nach der Übermittlung eines Antrags gelöscht, wenn Sie nicht der Langzeitspeicherung Ihrer Daten (z. B. für einen Folgeantrag) zustimmen sollten.
Die Aufbewahrungsfrist für unvollständige Antragsdaten endet vier Wochen nach dem Ausfüllen des Antrags. Folglich wird nach 14 Tagen Inaktivität eine Erinnerung an den Antragsteller geschickt. Nach weiteren sieben Tagen Inaktivität wird eine E-Mail zur bevorstehenden Löschung des Antrags versendet. Bleibt der Antragstellende weitere 7 Tagen inaktiv wird der unvollständige Antrag gelöscht. Wenn der Antrag in der Zwischenzeit neu aufgerufen, bearbeitet und abspeichert wird, beginnt diese Frist erneut zu laufen.
Darüber hinaus werden Daten in sogenannten Web- und Anwendungs-Logs gespeichert.
Die Web-Logs werden auf einem eigenen Server in der betreffenden Infrastruktur gegen Veränderung geschützt aufbewahrt und nach Ablauf von 7 Tagen gelöscht (vgl. dazu auch 2.1).
Die Aufbewahrungsfrist der Anwendungs-Logs beträgt 30 Tage. Diese protokollieren die Art des Vorgangs, den Zeitpunkt der Aktivität bzw. des Ereignisses, die Merkmale der Maßnahme (z. B. Eingabewerte) und die ausführenden Personen. Die Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit der abgewickelten Transaktionen (Integrität der Prozesse) sowie der Arbeitsweise der Webanwendungen (Integrität, Verfügbarkeit der IT-Komponenten).