Welche Vorteile bietet BAföG Digital?
Mit BAföG Digital können Sie Ihren BAföG‐Antrag bequem am Computer erstellen, bearbeiten und digital verschicken. Das Besondere: Sie füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Diese Daten werden automatisch in Ihrem persönlichen Account von BAföG Digital gespeichert. Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und an einem anderen Tag fortgesetzt werden. Notwendige Dokumente laden Sie per Uploadfunktion hoch - auch separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Wie BAföG Digital funktioniert, zeigt der Erklärfilm .
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Welche Unterlagen Sie in Ihrem individuellen Fall für die Antragsstellung einreichen müssen, erfahren Sie während des Online-Antragsprozesses. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, weitere Unterlagen zur Hand zu haben, wenn Sie den Antrag bearbeiten. Das kann die Bearbeitungszeit für Sie verkürzen. Zu diesen Unterlagen gehören zum Beispiel:
Informationen zu Ihrer Bankverbindung (IBAN und Bankinstitut) ein tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zu Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang Informationen zu Ihren Vermögensgegenständen (zum Beispiel zu Barguthaben, Bank- und Sparguthaben und zu Eigentum) Informationen zu Ihrer Einkommenssituation während des Bewilligungszeitraums (zum Beispiel Bruttoeinnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Praktikumsvergütungen oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) falls sie nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung familienversichert sind: Ihre Steueridentifikationsnummer
Wo finde ich alle Formblätter als PDF?
Ich mache ein Praktikum, kann ich hierfür BAföG beantragen?
Ob Sie trotz Praktikum immer noch Anspruch auf volles BAföG haben oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren.
Ein Pflichtpraktikum ist fester Bestandteil Ihres Studienganges. Während eines Pflichtpraktikums haben Sie Anspruch auf BAföG - unabhängig davon, ob das Praktikum vor oder während der Ausbildung absolviert wird. Wer ein Vorpraktikum absolvieren muss, um zu einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden, kann auch für diesen Zeitraum eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Im Rahmen der Antragstellung geben Sie in Ihrem BAföG-Antrag an, dass für den Studiengang ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Ebenfalls anzugeben ist die zu erwartende Praktikumsvergütung.
Bei einem freiwilligen Praktikum während des Studiums hängt Ihr Anspruch auf BAföG davon ab, ob Sie während der vorlesungsfreien Zeit Praxisluft „schnuppern“. Wer in den Semesterferien freiwillig Berufserfahrung sammelt und sich mithilfe eines Praktikums weiterbildet, hat Anspruch auf BAföG.
Sollten Sie das freiwillige Praktikum allerdings während der Vorlesungszeit absolvieren, dann sind Sie in erster Linie nicht mehr Student/in, sondern Praktikant/in. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf das BAföG.
Welche coronabedingten Änderungen gibt es beim BAföG?
Wie melde ich mich bei BAföG Digital an?
Die Anmeldung erfolgt auf bafög‐digital.de . Hier können Sie die von BAföG Digital empfohlene Anmeldeoption „BundID“ wählen. In diesem Fall werden Sie automatisch zu dem entsprechenden Dienst weitergeleitet, über den Sie sich online ausweisen können. Sobald der Authentisierungsprozess abgeschlossen ist, gelangen Sie zurück zu BAföG Digital.
Sie können aber auch ein eigenes Konto auf bafög‐digital.de anlegen, indem Sie die Option „BAföG Konto“ auswählen und Sie sich mit einem Nutzernamen und einem persönlichen Passwort registrieren. Auch wenn Sie über ein BAföG‐Konto eingeloggt sind, haben Sie Zugriff auf alle Funktionalitäten des Online‐Tools und können den BAföG-Antrag digital stellen.
Kann ich den Online-Antrag auch stellen, ohne mich bei BAföG Digital zu registrieren und ein Konto anzulegen?
Nein, eine Antragstellung auf BAföG Digital ist nur
möglich, wenn Sie sich auf der Plattform registrieren und ein Konto anlegen.
Die Registrierung hat Vorteile für Sie: Sie können den Antrag zwischenspeichern
und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. In Ihrem persönlichen Bereich
finden Sie alle relevanten Informationen zu neuen und bereits abgesendeten
Anträgen, können Nachweise nachreichen und den aktuellen Bearbeitungsstand im
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einsehen. Ihre Daten bleiben hier auf Wunsch für einen
längeren Zeitraum gespeichert, sodass sie für Folgeanträge im nächsten Jahr
wiederverwendet werden können.
Ich will mich über die BundID anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?
Gehen Sie in diesem Fall
bitte nochmals einen Schritt zurück und wiederholen Sie die Anmeldung. In
vielen Fällen löst sich das Problem durch die Wiederholung des Vorganges.
Was ist der Unterschied zwischen den Anmeldemethoden „Online-Ausweis“ und „Nutzername & Passwort“?
Mit der Anmeldemethode „Online-Ausweis“ können Sie sich über die BundID registrieren. Diese Methode bietet Ihnen den höchsten Schutz Ihrer persönlichen Daten. Mittels Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels steht Ihnen nicht nur eine Zwei-Faktor-Authentisierung zur Verfügung, Sie können darüber hinaus den BAföG-Antrag auch vollständig digital stellen.
Mit der Anmeldemethode „Nutzername & Passwort“ möchten wir Ihnen einen niedrigschwelligen Zugang anbieten, sollten Sie nicht über die technischen Voraussetzungen eines „Online-Ausweises“ verfügen. Der Antrag kann mit dieser Methode ebenfalls vollständig medienbruchfrei gestellt werden.
Bitte beachten Sie bei dieser Anmeldemethode, Ihre Daten mit einem langen und komplexen Passwort zu schützen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort kompromittiert wurde, leiten Sie bitte umgehend Maßnahmen ein und ändern Sie das Passwort. Kontaktieren Sie ggf. unsere Service-Hotline..
Was ist ein Servicekonto eines Bundeslandes?
Das Bundesland Hessen hat das Angebot bzw. den Support für das
Landeskonto eingestellt. Ebenso bietet Sachsen-Anhalt das Landeskonto auf BAföG Digital nicht mehr an. Beide Länder haben sich entschlossen zukünftig das zentrale Angebot der BundID zu nutzen.
Ab sofort ist keine Anmeldung mehr über das Servicekonto des Landes
Hessen und das Servicekonto des Landes Sachsen-Anhalt möglich.
Bitte registrieren Sie ein neues Konto über BundID und verwenden Sie
dabei die gleiche E-Mail-Adresse, um den Zugriff sowie die fortlaufende
Weiterbearbeitung Ihrer Daten und (begonnenen) Anträge zur ermöglichen.
Das Nutzendenkonto und der Zugang über die BundID werden auch in Zukunft nutzbar bleiben.
Wie richte ich ein Nutzerkonto bei BundID ein?
Um ein Nutzerkonto bei BundID einzurichten, gehen Sie auf id.bund.de und folgen den Anweisungen. Für die Onlineregistrierung sollten Sie die folgenden Dinge zur Hand haben: Ihren Personalausweis, bei dem die Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) aktiviert ist, und die von Ihnen selbst vergebene sechsstellige PIN. Sie brauchen außerdem die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte AusweisApp2. Diese muss sowohl auf Ihrem Computer als auch auf dem Smartphone installiert sein. Für das Übermitteln der Daten benötigen Sie ein NFC‐fähiges Smartphone. Das Nutzerkonto bei BundID können Sie auch für andere Behördengänge nutzen.
Ich weiß nicht, ob mein Ausweisdokument die Nutzung des Online-Ausweises ermöglicht. Wie finde ich das heraus?
Alle Personalausweise und elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat sind mit einem Chip versehen, der die Nutzung des Online-Ausweises ermöglicht. Sie ist bei Personalausweisen, die seit Sommer 2017 ausgeben werden, standardmäßig aktiviert.
Einsatzbereit ist Ihr Online-Ausweis, nachdem Sie die fünfstellige Transport-PIN (steht in Ihrem PIN-Brief, den Sie nach Beantragung des Ausweisdokuments erhalten) in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert haben.
In der AusweisApp2 können Sie jederzeit prüfen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist und ob er einsatzbereit ist. Ist der Online-Ausweis aktiviert, können Sie Ihre PIN in der AusweisApp2 setzen. Danach ist er einsatzbereit. Sollte der Online-Ausweis nicht aktiviert sein, können Sie sich einfach an Ihr zuständiges Bürgeramt wenden und ihn kostenfrei aktivieren lassen. Dort können Sie dann auch gleich Ihre PIN setzen.
Sie haben noch keine PIN oder haben sie vergessen?
Ab sofort können Ausweisinhaber über die Webseite www.PIN-Ruecksetzbrief-bestellen.de nutzen, um die Online-Ausweisfunktion aktivieren und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief beantragen zu können. Die Webseite wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegeben und hält umfangreiche Hilfestellungen bereit: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/#faq1 .
Ich habe den Online-Ausweis auf meiner Ausweiskarte aktiviert, aber meine PIN vergessen. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich in diesem Fall an ihr zuständiges Bürgeramt. Dort können Sie kostenfrei eine neue selbstgewählte PIN setzen. Bald müssen Sie dafür nicht mehr auf’s Amt. Sie können dann online einen so genannten PIN-Rücksetzbrief bestellen und erhalten den Brief per Post an Ihre deutsche Meldeadresse. Der Brief enthält einen Code und eine PIN für den Online-Ausweis. Was zu tun ist, wird Ihnen in dem Brief erklärt. Damit können Sie Ihre neue PIN einfach selbst online neu setzen.
Informationen über den neuen PIN-Rücksetzbrief finden Sie auf https://www.personalausweisportal.de .
Kann ich auch später mein Benutzerkonto auf die Login-Methode BundID ("Online-Ausweis") umstellen?
Ja - Benutzerkonten, die mit der Anmeldemethode "Nutzername & Passwort" registriert wurden, können auf die Anmeldemethode BundID ("Online-Ausweis") aufgewertet werden – wenn bei der Registrierung bei der BundID die exakt gleiche eMail-Adresse wie im BAFöG Digital-Benutzerkonto verwendet wird. Dann wird die fortlaufende Weiterbearbeitung der Daten und der (begonnenen) Anträge ermöglicht.
Wenn der BundID-Account mit einer anderen eMail-Adresse als bei BAföG Digital registriert wurde, wird ein neuer BAFöG-Digital-Account erstellt.
Beachten Sie: Sobald Sie den Login mit BundID aktiviert haben, können Sie sich nicht mehr mit Benutzername und Passwort in BAföG Digital anmelden.
Wir empfehlen Ihnen, die Verwendung der Methode "Online-Ausweis" (eID), um einen hohen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten und die volle Funktionalität zu nutzen.
Was gibt es im Rahmen der Antragsübermittlung zu beachten?
Die Übermittlung des Online-Antrags erfolgt elektronisch. Ihr Antrag hat eine ID (Identifikationsnummer) erhalten und wird an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung digital übertragen. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum.
Wie kann ich meine Daten bei BAföG Digital löschen?
Dies hängt davon ab, in welcher Form Sie bisher Daten über die Plattform BAföG Digital versendet haben. Sie haben grundsätzlich das Recht, jeglicher Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Beachten Sie, dass § 36 BDSG Ihr Widerspruchsrecht allerdings einschränkt, wenn an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
Die Bearbeitung eines Antrages auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) ist dazu geeignet, dieses Widerspruchsrecht im Rahmen der Bearbeitung einschränken zu dürfen. Nutzen Sie für einen Widerspruch das Kontaktformular. Dieses Formular finden Sie im Footer der Webseite unter dem Link "Kontaktieren Sie uns". Sofern Sie ein Nutzerkonto angelegt und mit der Antragstellung begonnen haben, können Sie eine Löschung des Kontos selbst vornehmen.
Die eigene Löschung des Nutzerkontos „BAföG Digital“ bzw. der Nutzerkonten, die bei Log-In mit der BundID bzw. des Servicekontos eines Landes erzeugt werden, ist jederzeit ohne Frist möglich. Nach erfolgreichem Log-In finden Sie einen Link, unter dem Sie Ihre persönlichen Daten bearbeiten können. Bei Betätigung der Schaltfläche „Konto löschen“ erfolgt eine Sicherheitsabfrage. Wenn diese bestätigt wird, wird das Nutzerkonto inklusive sämtlicher Daten (inkl. Antragsdaten) aus dem Online-Dienst gelöscht.
Ich habe ein inhaltliches oder technisches Problem mit meinem Antrag und komme nicht weiter. Was soll ich machen?
Sie haben auf jeder Seite des Antrags die
Möglichkeit, sich mit der Service-Hotline in Verbindung zu setzen, welche Ihnen
bei Fragen weiterhilft. Klicken Sie unten rechts auf der Formular-Seite auf das
Chat-Icon. Sie können die Service-Hotline Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16:30 Uhr
telefonisch erreichen oder eine Nachricht schreiben.
Warum erhalte ich keinen Registrierungslink?
Um über BAföG Digital einen Antrag stellen zu können, müssen Sie sich registrieren. Wenn Sie die Anmeldemethode „Nutzername & Passwort“ wählen, senden wir Ihnen nach der Registrierung ein E-Mail mit einem Bestätigungslink zu, der 12 Stunden gültig ist. Erst mit dem Klick auf diesen Link ist die Registrierung abgeschlossen. Achten Sie daher im Formular auf die richtige Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse. Sollten Sie die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang finden, prüfen Sie bitte den Junk-/Spam-Ordner Ihres Postfachs. Wenn Sie auch hier keine Bestätigungsmail finden, prüfen Sie bitte, ob Ihr Postfach genügend freie Kapazitäten hat und wiederholen Sie den Registrierungsprozess nach 12 Stunden.
Welche Sonderfälle muss ich bei der Suche nach dem zuständigen Amt beachten?
Im Konfigurator möchten wir Sie mit einfachen Fragen zum zuständigen Amt führen. Es gibt jedoch landesspezifische Sonderfälle , die zu beachten sind - bitte zögern Sie nicht unsere Service-Hotline unter 0800-2236341 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16:30 Uhr) zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder bei der Beantwortung unsicher sind:
(Berufs-)Akademien
Wenn Sie einen Abschluss anstreben, der Hochschulabschlüssen gleichgestellt ist , wählen Sie bitte "Studium ".
Befindet sich Ihre Ausbildungsstätte in Hessen, Saarland oder Sachsen , wählen Sie "Schule ".
Psychologische Psychotherapie
Befindet sich Ihre Ausbildungsstätte in Hamburg oder Baden-Württemberg , wählen Sie bitte "Studium ".
Welches Format muss die Förderungsnummer haben?
Die Förderungsnummer enthält in der Regel 12-15 Ziffern und setzt sich aus der Amtsnummer und Ihrer Förderungsnummer zusammen, in einigen Bundesländern enthält sie eine Prüfkennziffer. Sie wird Ihnen von Ihrem Amt mitgeteilt und ist als Referenznummer auf dem Anschreiben von Ihrem Amt enthalten.
In manchen Fällen wird die Amtsnummer von der Förderungsnummer getrennt angegeben, in einigen Fällen zusammengesetzt mit einem Trennzeichen.
Die Amtsnummer muss aus drei, die Förderungsnummer kann aus bis zu zwölf Ziffern bestehen.
Bei kürzeren Nummern müssen Sie eventuell nach der 3. Ziffer füllende Nullen ergänzen.
Eingabe-Beispiele:
Amtsnummer 103, Förderungsnummer laut Anschreiben 48284762 - bitte 103000048284762 eingeben.
Amtsnummer 80, Förderungsnummer laut Anschreiben 00.0121753 - bitte 080000000121753 eingeben.
103-00000012175.3 oder 109/000205252118 - bitte geben Sie nur die Zahlen an (Punkte, Bindestriche sowie / und \ entfernen).
070 - 168099999 - bitte 070-168099999 eingeben.
Ich will die Arbeit am Antrag pausieren. Wie kann ich meine Daten zwischenspeichern?
Grundsätzlich werden Ihre Daten immer dann gespeichert, wenn Sie am Ende eines Formularschrittes auf den „Weiter“-Button klicken. Können Sie nicht alle Fragen eines Schrittes sofort beantworten, finden Sie unterhalb des „Weiter“-Buttons den Hinweis „Daten für diesen Formularschritt zwischenspeichern“. Damit können Sie unabhängig von der Vollständigkeit die Eingaben zwischenspeichern und so sicherstellen, dass sie für eine spätere Bearbeitung nicht verloren gehen.
Was mache ich, wenn ich am Ende des Prozesses den Antrag nicht abschicken kann und stattdessen eine Fehlermeldung angezeigt bekomme?
In diesem Fall gehen Sie bitte nochmal zurück und versuchen Sie den Antrag erneut abzusenden. In vielen Fällen lässt sich das Problem so lösen. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte die Service-Hotline.
Ich habe meinen Antrag abgeschickt und muss noch Nachweise nachreichen. Wie funktioniert das?
Gehen Sie dazu in Ihrem Bereich zum entsprechenden Antrag und klicken Sie auf den Button „Nachweise hinzufügen“. Beachten Sie bitte, dass es nicht immer möglich ist, fehlende Nachweise einzeln hochzuladen. Gegebenenfalls müssen Sie mehrere Scanns oder Fotokopien in einem Dokument hochladen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter der Frage „Ich bekomme den Hinweis, dass ich Nachweise zu einer Datei zusammenfassen soll. Wie kann ich das machen?“. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, weitere Dokumente als „freie Nachweise“ hochzuladen (siehe nächste Frage zu den Nachweistypen) oder auf dem Postweg an Ihr zuständiges Amt zu übermitteln.
Kann ich meine Nachweise auch später digital einreichen?
Für den digitalen Versand laden Sie alle notwendigen Nachweise per Uploadfunktion hoch. Falls Sie beim Eingeben der Daten allerdings nicht gleich alle Dokumente zur Hand haben, können Sie die Nachweise auch zu einem späteren Zeitpunkt online stellen. Die anderen von Ihnen eingegebenen Daten werden automatisch und sicher zwischengespeichert. Ihren Antrag können Sie sofort absenden, damit die Frist gewahrt wird, denn BAföG wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die fehlenden Nachweise sollten Sie aber so schnell wie möglich nachreichen, denn solange Ihr Antrag nicht vollständig ist, kann darüber nicht entschieden werden. BAföG Digital weist Sie darauf hin, falls Unterlagen oder Eintragungen fehlen.
Ich will Nachweise hochladen. Warum funktioniert der Upload nicht?
Wenn der Upload nicht funktioniert liegt es
in vielen Fällen an der Dateigröße oder am Dateityp. Bitte stellen Sie sicher,
dass Ihre Datei nicht größer als 2 MB ist und dass Sie sie Datei als PDF, JPG
oder PNG hochladen. Sollten Sie trotzdem Probleme mit dem Upload haben,
überprüfen Sie bitte Ihre Internetverbindung.
Wenn sich das Problem nicht lösen lässt,
wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223
63 41 oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.
Was ist der Unterschied zwischen den unterschiedlichen Nachweis-Optionen?
Unter "Nachweise nachreichen" werden Ihnen zwei unterschiedliche Optionen angeboten, Dokumente hochzuladen: Fehlende Nachweise und sonstige Nachweise:
Fehlende Nachweise : Hier werden alle Nachweise aufgelistet, die aufgrund Ihrer Angaben im Antrag notwendig sind.
Sonstige Nachweise : Bitte laden Sie hier alle weiteren Formblätter hoch (zum Beispiel Einkommenserklärungen von Ehepartnern, Lebenspartnern oder Formblätter zu Kindern oder Praktikum). Sie können außerdem Nachweise hochladen, die vom Amt nachträglich angefragt wurden oder wenn Sie nicht alle Nachweise in einem Dokument zusammenfassen konnten.
Ich bekomme den Hinweis, dass ich Nachweise zu einer Datei zusammenfassen soll. Wie kann ich das machen?
Je nachdem welche Programme Sie auf Ihren Computer zur Verfügung haben, können Sie Dateien selbst auf Ihrem Computer zusammenfügen. In jedem Textverarbeitungsprogramm können Sie mehrere Bilder hintereinander einfügen, die Sie anschließend in ein PDF-Dokument drucken können. Achten Sie bitte darauf, die Bilder nicht in der höchsten Auflösung einzuscannen oder zu fotografieren, um die erlaubte Dateigröße von 2 MB nicht zu überschreiten. Zusätzlich bieten viele Programme auch Komprimierungsfunktionen von Bildern an.
Sie können alternativ zusätzlich die Option „freie Nachweise“ nutzen und dort weitere Dateien hochzuladen. Machen Sie hier im Dateinamen deutlich, um welchen Nachweis es sich handelt.
Ich habe meine fehlenden Nachweise per Post gesendet. Sie werden aber in meinem Bereich immer noch als fehlend angezeigt. Was soll ich tun?
In diesem Fall gehen Sie bitte in ihren persönlichen
Bereich zu dem entsprechenden Nachweis. Markieren Sie dort die Checkbox „habe
ich bereits gesendet“. Damit wird der Nachweis nicht mehr in der Liste der
fehlenden Nachweise angezeigt.
Wie kann ich meine Daten so speichern, dass ich über den Bewilligungszeitraum hinaus Nachweise an das Amt übermitteln kann?
Am Ende des Antragsprozesses haben Sie die Möglichkeit durch das Anklicken einer Checkbox, der Speicherung Ihrer Daten für weitere 18 Monate bis auf Widerruf zuzustimmen. So können Sie auch später wieder auf diese Daten zugreifen, wenn Sie Nachweise erbringen müssen oder einen Folgeantrag stellen wollen.
Wie funktioniert BAföG Digital für Eltern oder Ehepartnerinnen und Ehepartner?
Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner machen ihre Eintragungen in einem separaten Bereich. Dazu geben Sie auf BAföG Digital die E‐Mail‐Adresse der jeweiligen Person an. Diese erhält dann eine Mail mit einem Link, um ihre Angaben zu machen. Da das BAföG abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern und der Ehepartner ist, müssen sie Angaben zu ihrem Einkommen im vorletzten Kalenderjahr machen. Auch Geschwister müssen angegeben werden, weil diese die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern in der Regel vermindern.
Muss ich mich als Elternteil beziehungsweise Partnerin oder Partner auf BAföG Digital registrieren, um meine Unterlagen einzureichen?
Wenn Sie Ihre Unterlagen online abgeben wollen, müssen Sie ein Nutzerkonto bei BAföG Digital, bei BundID oder dem Servicekonto eines Bundeslandes haben und sich damit also registrieren.
Unterlagen über mein Nutzerkonto einreichen
Nachdem Sie Ihr Nutzerkonto eingerichtet haben, können Sie die Erklärungen und Nachweise, die für die Antragstellung Ihres Kindes bzw. Ihres Partners oder Ihrer Partnerin notwendig sind, online ausfüllen und absenden.
Unterlagen über das Konto des Antragstellers einreichen
Wenn Sie kein Nutzerkonto einrichten können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Nachweise und Formblätter entweder über das Konto des Antragstellers oder per Post einzureichen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
Laden Sie die entsprechenden PDF-Dokumente (z. B. Einkommensaktualisierung Eltern/Partner) herunter.
Füllen Sie die Dokumente am Computer aus.
Schicken Sie die ausgefüllten Dokumente an den Antragsteller, z. B. per E-Mail.
Der Antragsteller kann nun in seinem Nutzerkonto die Funktion "Nachweise nachreichen > Sonstige Dokumente" nutzen, um Ihre Nachweise und Formblätter hochzuladen und abzusenden.
Unterlagen per Post einreichen
Laden Sie die entsprechenden PDF-Dokumente (z. B. Einkommensaktualisierung Eltern/Partner) herunter.
Füllen und drucken Sie die Dokumente aus.
Schicken Sie Ihre Unterlagen per Post an das zuständige BAföG-Amt. Welches Amt zuständig ist, erfahren Sie über "Mein Bereich > Detailansicht".
Was ist, wenn ich keine Einkommensnachweise meiner Eltern (oder eines Elternteiles) vorlegen kann oder kein Kontakt zu den Eltern oder einem Elternteil besteht?
Die Eltern sind im Rahmen der BAföG-Antragstellung verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu ihrem Einkommen zu machen, sofern kein Anspruch auf sog. elternunabhängiges BAföG besteht.
Die Eltern und/oder der Elternteil werden in der Regel mit dem Link bei BAföG Digital über Ihre Antragstellung informiert und können ihre Angaben ebenfalls digital machen. Alternativ besteht die Möglichkeit das Formblatt 03 als PDF oder in Papierform auszufüllen. Mit diesem Vordruck sollen die Eltern oder der betreffende Elternteil über Ihre Ausbildung oder Ihr Studium informiert und parallel aufgefordert werden, die Unterlagen mit einer angemessenen Frist von 2-4 Wochen zusammen mit den notwendigen Unterlagen an das zuständige BAföG-Amt zu senden. Sofern zu erwarten ist, dass die Eltern bzw. ein Elternteil der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen bzw. nachkommt, sollte das Formblatt per Einschreiben (oder mit Zustellnachweis) an die Eltern und/oder den Elternteil geschickt und dem Amt als Nachweis vorgezeigt werden.
Wenn die Eltern bzw. ein Elternteil die Mitwirkung im Rahmen der Antragstellung verweigert, mithin keine Angaben zu seinem Einkommen (auf dem entsprechenden Formblatt) macht bzw. kein Kontakt zu den Eltern oder dem betreffenden Elternteil besteht, sollten Sie unbedingt Ihr zuständiges Amt kontaktieren und um Hilfe bitten.
Das Amt wird sich, wenn die Eltern oder der Elternteil nicht reagieren oder nicht mitwirken, selbst mit diesen/diesem in Verbindung setzen und die Unterlagen anfordern.
Sie werden dadurch von dieser Pflicht entlastet. Zudem wird das Amt Sie über die Möglichkeiten eines sog. Vorausleistungsantrags (Formblatt 08) informieren. Den Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 08) können Sie auch über BAföG Digital stellen.
Wann stelle ich einen Aktualisierungsantrag zum Einkommen meiner Eltern oder meiner Partnerin/meines Partners?
Ist das Einkommen Ihrer Eltern oder Ehe-/Lebenspartner im aktuellen Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in der letzten Einkommenserklärung (Formblatt 03) angegeben wurde, können Sie einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 07) stellen. Damit beantragen Sie, dass bei einer Neuberechnung des BAföG-Satzes, das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt wird. Dieses Einkommen kann für das laufende Kalenderjahr prognostiziert werden.
Ist das prognostizierte Einkommen im Bewilligungszeitraum wesentlich niedriger als vor 2 Jahren, so wird dieses Einkommen der Berechnung Ihres Förderbetrages neu zugrunde gelegt. Das Amt für Ausbildungsförderung erlässt einen neuen Bewilligungsbescheid und es werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung mehr Fördermittel bewilligt bzw. der angerechnete Anteil der Eltern oder des Elternteils (bzw. Partners) sinkt ab oder entfällt ganz.
Aufgrund des Vorbehaltes der Rückforderung wird das Amt die Entscheidung für diesen Zeitraum überprüfen wenn
Eltern, Elternteil oder Partnerin/Partner dem Amt eine Änderung am prognostizierte Einkommen mitteilen oder
das Finanzamt das prognostizierte Einkommen im Kalenderjahr nebst Steuerbelastung ermittelt und beschieden hat.
Ergeben sich im Rahmen der abschließenden Prüfung zu dieser Entscheidung Abweichungen beim Einkommen der Eltern, des Elternteils oder Partners, muss man ggf. mit einer Rückforderung von Fördermitteln durch das BAföG Amt rechnen.
Hinweis:
Wurde aufgrund eines Aktualisierungsantrages vorläufig ein höherer BAföG-Betrag bewilligt und ändern sich die Einkommensverhältnisse in diesem oder dem nachfolgenden Zeitraum bei den Eltern, dem Elternteil oder Partner/Partnerin positiv, so muss dies immer dem BAföG-Amt mitgeteilt werden (§47 Abs.4 BAföG i.V.m §60 Abs.1 Nr.2 SGB I).
Rechtsgrundlage: §24 Abs.3 BAföG