Die Einkommensaktualisierung (Formblatt 07) ist verfügbar

Das Formblatt 7 – auch der „Aktualisierungsantrag“ genannt – kommt immer dann in Betracht, wenn das Einkommen der Eltern bzw. eines Elternteils oder eines Ehegatten bzw. eines Lebenspartners/einer Lebenspartnerin im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn dieses Bewilligungszeitraums (siehe BAföG Bescheid).

Grundsätzlich gilt, dass die Aktualisierung des Einkommens nicht ohne amtliche Beratung – am besten in dem für Sie zuständigen Amt - beantragt werden sollte.

Mehr Informationen zur Einkommensaktualisierung finden Sie im FAQ