Leichte Sprache
Die Studien-Starthilfe
Sie möchten studieren.
Aber vielleicht haben Sie wenig Geld.
Dann können Sie Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel die Studien-Starthilfe.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Studien-Starthilfe.
Wer kann Studien-Starthilfe beantragen?
Die Studien-Starthilfe ist für junge Menschen mit wenig Geld.
Sind Sie jünger als 25 Jahre?
Und bekommen Sie zum Beispiel mindestens eine von diesen Hilfen:
- Bürger-Geld?
- Wohn-Geld?
- Kinder-Zuschlag?
Der Kinder-Zuschlag ist eine Hilfe vom Staat für Familien mit wenig Geld.
Oder bekommt Ihre Familie mindestens eine von diesen Hilfen?
Dann können Sie die Studien-Starthilfe beantragen.
Welche Regeln gibt es noch?
Es gibt noch diese Regeln für die Studien-Starthilfe:
- Sie melden sich zum ersten Mal
an einer Hochschule oder Akademie an.
- Die Hochschule oder Akademie ist in diesen Ländern:
- Deutschland
- Schweiz
- Ein Land in der EU
EU ist die Abkürzung für:
Europäische Union.
Die EU sind 27 Länder in Europa.
Nur dann können Sie die Studien-Starthilfe beantragen.
Wie viel Geld gibt es?
Wofür ist das Geld?
Sie können einmal 1.000 Euro bekommen.
Am Anfang vom Studium müssen Sie vielleicht bestimmte Dinge kaufen.
Zum Beispiel:
- Einen Computer
- Lehr-Bücher
- Andere Dinge für das Studium
Mit dem Geld können Sie genau das kaufen, was Sie brauchen.
Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.
So beantragen Sie die Studien-Starthilfe
Die Studien-Starthilfe beantragen Sie
auf dieser Internet-Seite:
https://www.bafoeg-digital.de
Sie brauchen für den Antrag die Aufnahmebescheinung
von Ihrer Hochschule oder Akademie. Die Aufnahme heißt Einschreibung oder Immatrikulation.
Und Sie müssen beweisen,
dass Sie Hilfen vom Staat bekommen.
Zum Beispiel Bürger-Geld.
Oder Wohn-Geld.
Stellen Sie den Antrag am besten bevor Sie das Studium beginnen.
Hat das Studium schon begonnen?
Dann können Sie trotzdem noch einen Antrag stellen.
Zum Beispiel:
Ihr Studium beginnt Mitte Oktober.
Dann können Sie bis zum 30. November einen Antrag stellen.
Oder:
Ihr Studium beginnt Anfang April.
Dann können Sie bis zum 31. Mai einen Antrag stellen.
Impressum in Leichter Sprache
Bei Fragen zu Ihrem Antrag können Sie uns anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 0800-2236341 (Support-Hotline)
Wir sind von Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16:30 Uhr da.
Bei Fragen zur Website BAföG Digital können Sie uns anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 0391-567 01 (Zentrale)
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: pks@mwu.sachsen-anhalt.de