Ich verfüge nicht über die technischen Möglichkeiten, den Antrag online zu stellen. Was kann ich tun?
Sollten Ihnen z. B. kein Endgerät zur Verfügung stehen, mit dem Sie den Antrag online stellen können, wenden Sie sich in diesem Fall an das für Ihre Hochschule zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dieses wird Sie bei der digitalen Antragstellung vor Ort unterstützen.
Ich will mich über die BundID anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?
Gehen Sie in diesem Fall bitte nochmals einen Schritt zurück und wiederholen Sie die Anmeldung. In vielen Fällen löst sich das Problem durch die Wiederholung des Vorganges. Achten Sie ggf. auch auf Hinweise auf den Seiten der BundID und BAföG Digital (z. B. Hinweise auf Wartungsarbeiten).
Wie richte ich ein Nutzerkonto bei der BundID ein?
Um ein Nutzerkonto bei BundID einzurichten, gehen Sie auf id.bund.de und folgen den dortigen Anweisungen.
Für die Anmeldung mit Benutzername und Passwort benötigen Sie lediglich eine registrierte und funktionierende E-Mail-Adresse. Für die Registrierung via ELSTER benötigen Sie eine aktuelle Zertifikatsdatei.
Für die Registrierung „Online-Ausweis“ sollten Sie die folgenden Dinge zur Hand haben:
Ihren Personalausweis, bei dem die Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) aktiviert ist, und die von Ihnen selbst vergebene sechsstellige PIN. Sie brauchen außerdem die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte AusweisApp2
Diese muss sowohl auf Ihrem Computer als auch auf dem Smartphone installiert und bei der Benutzung stets gestartet (bzw. aktiv) sein!
Für das Übermitteln der Daten benötigen Sie ein NFC‐fähiges Smartphone. Das Nutzerkonto bei BundID können Sie auch für andere Behördengänge nutzen. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der BundID-Website.
Ich habe ein inhaltliches oder technisches Problem mit dem Antrag und komme nicht weiter. Was soll ich machen?
Sie haben auf jeder Seite des Antrags die Möglichkeit, sich mit der Service-Hotline in Verbindung zu setzen, welche Ihnen bei Fragen weiterhilft. Klicken Sie unten rechts auf der Formular-Seite auf das Chat-Icon. Sie können die Service-Hotline Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16:30 Uhr telefonisch erreichen oder eine Nachricht schreiben.
Ich möchte die Arbeit am Antrag pausieren. Wie kann ich meine Daten zwischenspeichern?
Grundsätzlich werden Ihre Daten immer dann gespeichert, wenn Sie am Ende eines Formularschrittes auf den „Weiter“-Button klicken. Können Sie nicht alle Fragen eines Schrittes sofort beantworten, finden Sie unterhalb des „Weiter“-Buttons den Hinweis „Daten für diesen Formularschritt zwischenspeichern“. Damit können Sie unabhängig von der Vollständigkeit die Eingaben zwischenspeichern und so sicherstellen, dass sie für eine spätere Bearbeitung nicht verloren gehen.
Welches Ziel wird mit der Studienstarthilfe verfolgt?
Der einmalige Zuschuss zum Studienstart dient jungen Menschen aus finanzschwachen Familien als Anreiz zur Studienaufnahme und soll finanzielle Hürden bei Aufnahme eines Hochschulstudiums abbauen. Dabei sollen gerade die zu Beginn des Studiums in besonderem Maße anfallenden Aufwendungen (beispielsweise Mietkaution, IT-Ausstattung, Bücher) finanziert werden.
Wer erhält Studienstarthilfe?
Studienstarthilfe soll für alle Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften und mit sonstigem vergleichbaren Sozialleistungsbezug unter 25 Jahren zur Verfügung stehen, die sich erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie immatrikulieren.
Erhalte ich die Studienstarthilfe auch dann, wenn ich im Ausland oder an einer privaten Hochschule studieren möchte?
Wenn Sie Ihr Studium an einer Hochschule im EU-Ausland oder der Schweiz beginnen, können Sie ebenfalls Studienstarthilfe beantragen. Auch für den Besuch an einer als gleichwertig anerkannten privaten Hochschule oder tertiären Akademie können Sie die Studienstarthilfe beantragen.
Ich möchte bzw. muss zunächst einen Vorkurs an der Hochschule belegen. Kann ich dafür auch die Studienstarthilfe beantragen?
Wenn Sie für die Teilnahme an einem Vorkurs bereits als Studierende oder Studierender an der Hochschule immatrikuliert werden, sollten Sie bereits zu Beginn des Vorkurses die Studienstarthilfe beantragen, da die Berechtigung an diese erstmalige Immatrikulation geknüpft ist und der Vorkurs als Ausbildungsbeginn zählt.
Welche Sozialleistungen berechtigen mich, einen Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen?
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Bürgergeld“),
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Darüber hinaus erhalten Personen die Studienstarthilfe, die vor Studienstart
selbst oder deren Eltern den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen,
selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen oder
eine in § 91 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und deren Eltern nicht aus ihrem Einkommen zu den Kosten herangezogen werden.
Bis wann muss ich die Studienstarthilfe beantragt haben?
Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Wintersemester z. B. am 1. Oktober, dann können Sie den Antrag bis zum 30. November auf BAföG Digital stellen.
Wie kann ich einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen?
Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich elektronisch gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung eine Bund-ID benötigen. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragstellenden bei Einreichung eines Online-Antrages. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der BundID-Website
Wo kann ich mich vorab allgemein beraten lassen?
Sie können sich bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, meist das Studierendenwerk/Studentenwerk Ihrer Hochschule, beraten lassen. Zu allgemeinen Fragen kann Ihnen auch die kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 oder per Kontaktformular helfen. Im Übrigen können Sie sich zur Studienstarthilfe unter bafög.de informieren.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Dem Antrag auf Studienstarthilfe müssen Sie
die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule oder eine Bescheinigung nach § 9 BAföG
(Formblatt 02) sowie
eine Bescheinigung über den Sozialleistungsbezug per Uploadfunktion beifügen.
Aus der Bescheinigung über den Sozialleistungsbezug muss hervorgehen, dass Sie oder Ihre Eltern für Sie im Monat vor Ausbildungsbeginn eine der genannten Sozialleistungen bezogen haben. Sollte sich dies im Einzelfall nicht aus dem entsprechenden Bewilligungsbescheid selbst zweifelsfrei ergeben, müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Sozialleistungsbehörde zur Vorlage bei der Antragstellung der Studienstarthilfe einholen und diese im Online-Antragsprozess hochladen. Außerdem müssen Sie im Antrag Ihre Bankverbindung angeben.
Bei Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, ist ein zusätzlicher Nachweis über den fortbestehenden Sozialleistungsbezug erforderlich. Dies kann eine aktuelle Bestätigung der zuständigen Stelle über den Sozialleistungsbezug oder ein aktueller Kontoauszug sein.
Wie hoch ist die Studienstarthilfe?
Die Starthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von pauschal 1.000 Euro und dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die typischerweise mit dem Studienstart in Verbindung stehen (bspw. IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution, Umzugskosten).
Muss die Studienstarthilfe gesondert beantragt werden, wenn ich sowieso BAföG beantrage?
Die Studienstarthilfe wird auf gesonderten elektronischen Antrag im Portal BAföG Digital beantragt. Sie sollten zeitnah auch reguläre BAföG-Leistungen beantragen, da Sie vermutlich auch die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Der Antrag auf Studienstarthilfe ersetzt nicht den BAföG-Antrag!
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Ämter), sofern ein Land nicht eine andere Stelle mit der Bearbeitung der Studienstarthilfeanträge betraut hat.
Was muss ich bei der Beantragung der Studienstarthilfe beachten?
Die Studienstarthilfe kann ab dem 02.September 2024 ausschließlich elektronisch über BAföG Digital beantragt werden – unabhängig von einem eventuellen BAföG-Antrag. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine Antragsfrist: Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Wintersemester z. B. am 1. Oktober, dann können Sie den Antrag bis zum 30. November auf BAföG Digital stellen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie für die Antragstellung eine BundID benötigen. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragstellenden bei Einreichung eines Online-Antrages. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der BundID-Website.
Muss ich nachweisen wofür ich den Zuschuss verwende?
Nein, ein Nachweis, für welche Anschaffungen die Studienstarthilfe verwendet wurde, muss nicht eingereicht werden.
Muss die Studienstarthilfe später zurückgezahlt werden?
Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Etwas anderes gilt nur für den Fall von missbräuchlicher Beantragung, wenn z. B. die Studienstarthilfe mehrfach beantragt und ausgezahlt wurde oder die Voraussetzungen für die Gewährung der Studienstarthilfe nicht vorlagen und hierüber zum Beispiel getäuscht wurde (z. B. kein Studium begonnen wurde).
Ich habe mich bereits an einer Hochschule eingeschrieben und die Studienstarthilfe schon beantragt bzw. schon erhalten. Jetzt habe ich kurzfristig einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angenommen. Muss ich das irgendwo melden?
Mit Blick auf die Studienstarthilfe müssen Sie nichts weiter veranlassen. Der Wechsel der Hochschule hat keine Auswirkung auf den einmaligen Zuschuss für ein Studium. Hochschul- und/oder Studiengangwechsel sind jedoch beim regulären BAföG relevant.
Mein Antrag kann nicht elektronisch übermittelt werden - was kann ich tun?
Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, mit der Sie zugleich aufgefordert werden, sich an das zuständige Amt zu wenden, kann dies daran liegen, dass bereits ein Antrag mit den gleichen Daten vorliegt. Sofern nicht Sie selbst bereits einen Antrag gestellt haben, wenden Sie sich bitte persönlich an das von BAföG Digital angezeigte zuständige Amt.
Liegt eine andere Fehlermeldung vor, gehen Sie bitte nochmals einen Schritt zurück und wiederholen Sie die Anmeldung. In vielen Fällen löst sich das Problem durch die Wiederholung des Vorgangs. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Supporthotline
Wie melde ich mich bei der Studienstarthilfe an?
Die Anmeldung erfolgt auf bafög‐digital.de. Hier können Sie die empfohlene Anmeldeoption „BundID“ wählen. In diesem Fall werden Sie automatisch zu dem entsprechenden Dienst weitergeleitet, über den Sie sich mittels eID registrieren können und damit zukünftig sicher online ausweisen können. Alternativ können Sie auch mittels ELSTER registrieren oder ein Basiskonto bei der BundID anlegen. Sobald der Authentisierungsprozess abgeschlossen ist, gelangen Sie zurück zu BAföG Digital. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der BundID-Website.
Kann ich die Studienstarthilfe auch schriftlich oder per E-Mail beantragen?
Nein, die die Studienstarthilfe kann nur elektronisch auf BAföG Digital beantragt werden. Hierzu müssen Sie ein BundID-Konto anlegen und können nach erfolgreicher Anmeldung den digitalen Antrag ausfüllen.